8-560 Lichttherapie

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 01.01.2010 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

BfArM-FAQBerechnung der Behandlungstage01.01.2010
seit Jahrgang 2010gilt über 8-56

Wie wird die Anzahl der Behandlungstage bei der Kodierung mit dem OPS berechnet?

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes8

8-560.0
Selektive Ultraviolettphototherapie (SUP)nur § 17b⚖ 1
8-560.1
Photochemotherapie (PUVA)nur § 17b⚖ 1
8-560.2
Lichttherapie des Neugeborenen (bei Hyperbilirubinämie)nur § 17bHinweis⚖ 1
8-560.3
Lichttherapie UVA 1nur § 17b⚖ 1
8-560.4
Photodynamische Therapie (PDT)nur § 17b⚖ 1
8-560.5
Solephototherapienur § 17b⚖ 1
8-560.x
Sonstigenur § 17b⚖ 1
8-560.y
N.n.bez.nur § 17b⚖ 1

Von diesen Kodes verlangt1

5-915Destruktion von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut

Änderungen

2010Bestand
Lichttherapie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010