8-559 Fachübergreifende und andere Frührehabilitation

8-55·Frührehabilitative Komplexbehandlung

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · 1 weitere Quelle · zuletzt 17.07.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung10

Exklusive:
Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung8-550 ff.
Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation8-552 ff.
Physikalisch-medizinische Komplexbehandlung8-563 ff.
Hinweis:
Mindestmerkmale: Frührehateam unter fachärztlicher Behandlungsleitung (mindestens 5 Jahre in der Rehabilitationsmedizin tätig oder 5 Jahre Tätigkeit in der physikalischen und rehabilitativen Medizin oder Facharzt für physikalische und rehabilitative Medizin)
Mindestmerkmale: Standardisiertes Frührehabilitations-Assessment oder Einsatz von krankheitsspezifischen Scoring-Systemen zur Erfassung und Wertung der funktionellen Defizite in mindestens 5 Bereichen (Bewusstseinslage, Kommunikation, Kognition, Mobilität, Selbsthilfefähigkeit, Verhalten, Emotion) zu Beginn der Behandlung
Mindestmerkmale: Wöchentliche Teambesprechung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele
▸ noch 4 Angaben
Hinweis:
Mindestmerkmale: Aktivierend-therapeutische Pflege durch besonders geschultes Pflegepersonal (Therapeutische Lagerung, Mobilisierung, Körperpflege, Kleiden, Essen und Trinken; Ausscheidungstraining, Wahrnehmungsförderung, Aktivierungstherapie, Trachealkanülenmanagement u.a.)
Mindestmerkmale: Vorhandensein von mindestens vier der folgenden Therapiebereiche: Physiotherapie/Krankengymnastik, Physikalische Therapie, Ergotherapie, Neuropsychologie, Psychotherapie, Logopädie/fazioorale Therapie/Sprachtherapie, künstlerische Therapie (Kunst- und Musiktherapie), Dysphagietherapie und Einsatz von mindestens drei dieser Therapiebereiche patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen und unterschiedlichem Zeitaufwand
Mindestmerkmale: Entlassungsassessment zur gezielten Entlassung oder Verlegung des Patienten
Eine gleichzeitige (dauernde oder intermittierende) akutmedizinische Diagnostik bzw. Behandlung ist gesondert zu kodieren

Gilt für den ganzen Zweig1

8-55 Frührehabilitative Komplexbehandlung
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben und darf nur solange verwendet werden, wie akutstationärer Behandlungsbedarf besteht

Regeln außerhalb des Katalogs2

Ab wann darf 8-550 Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung, 8-552 Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation oder 8-559 Fachübergreifende und andere Frührehabilitation verschlüsselt werden? Manche Kliniken kodieren bei elektiven operativen Behandlungsfällen diese Kodes bereits ab Aufnahmetag.

MD BundMD Bund: Praxisbeispiele OPS-Strukturprüfungen (8-98f)17.07.2026

Lesart des MD zu 8-98f: Konsiliardienste dürfen Ärzte in Weiterbildung sein, ein Facharzt muss aber binnen 30 Minuten vor Ort sein können; gewöhnliche Rufbereitschaft von zu Hause gilt ohne besonderen Nachweis nicht als plausibel; Nierenersatz muss kontinuierlich und intermittierend jederzeit verfügbar sein.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes6

8-559.3
Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage⚖ 2
8-559.4
Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage⚖ 2
8-559.5
Mindestens 21 bis höchstens 27 Behandlungstage⚖ 2
8-559.6
Mindestens 28 bis höchstens 34 Behandlungstage⚖ 2
8-559.7
Mindestens 35 bis höchstens 41 Behandlungstage⚖ 2
8-559.8
Mindestens 42 Behandlungstage⚖ 2

Von diesen Kodes verlangt4

8-550Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung
8-552Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation
8-553Frührehabilitative Komplexbehandlung von Patienten mit Kopf-Hals-Tumoren
8-563Physikalisch-medizinische Komplexbehandlung

Änderungen

2010Bestand
Fachübergreifende und andere Frührehabilitation

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2019 · Stand 19.10.2018 · © DIMDI 1994-2019