8-550 Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung

8-55·Frührehabilitative Komplexbehandlung

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
WiederkehrendGeriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung — häufig wiederholte Komplexbehandlung.
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln · 1 SEG-4-Empfehlung · 6 weitere Quellen · zuletzt 17.07.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung10

Exklusive:
Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation 8-552 ff.
Fachübergreifende und andere Frührehabilitation 8-559 ff.
Physikalisch-medizinische Komplexbehandlung 8-563 ff.
Hinweis:
Mindestmerkmale: Behandlung durch ein geriatrisches Team unter fachärztlicher Behandlungsleitung (Zusatzweiterbildung oder Schwerpunktbezeichnung im Bereich Geriatrie erforderlich). Die fachärztliche Behandlungsleitung muss überwiegend in der zugehörigen geriatrischen Einheit tätig sein
Mindestmerkmale: Standardisiertes geriatrisches Assessment zu Beginn der Behandlung in mindestens 4 Bereichen (Mobilität, Selbsthilfefähigkeit, Kognition, Emotion) und am Ende der geriatrischen frührehabilitativen Behandlung in mindestens 2 Bereichen (Selbständigkeit, Mobilität). Lässt der Zustand des Patienten die Erhebung einzelner Assessmentbestandteile nicht zu, ist dies zu dokumentieren. Wenn der Zustand des Patienten es erlaubt, ist die Erhebung nachzuholen
Mindestmerkmale: Soziales Assessment zum bisherigen Status in mindestens 5 Bereichen (soziales Umfeld, Wohnumfeld, häusliche/außerhäusliche Aktivitäten, Pflege-/Hilfsmittelbedarf, rechtliche Verfügungen). Lässt der Zustand des Patienten die Erhebung einzelner Assessmentbestandteile nicht zu, ist dies zu dokumentieren. Sofern möglich sind die fehlenden Bestandteile fremdanamnestisch zu erheben bzw. ist die Erhebung nachzuholen, wenn der Zustand des Patienten es erlaubt
▸ noch 4 Angaben
Hinweis:
Mindestmerkmale: Wöchentliche Teambesprechung unter Beteiligung aller Berufsgruppen einschließlich der fachärztlichen Behandlungsleitung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele
Mindestmerkmale: Aktivierend-therapeutische Pflege durch besonders geschultes Pflegepersonal. Mindestens eine Pflegefachkraft des geriatrischen Teams muss eine strukturierte curriculare geriatriespezifische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 180 Stunden sowie eine mindestens 6-monatige Erfahrung in einer geriatrischen Einrichtung nachweisen
Mindestmerkmale: Teamintegrierter Einsatz von mindestens 2 der folgenden 4 Therapiebereiche: Physiotherapie/Physikalische Therapie, Ergotherapie, Logopädie/fazioorale Therapie, Psychologie/Neuropsychologie
Eine gleichzeitige (dauernde oder intermittierende) akutmedizinische Diagnostik bzw. Behandlung ist gesondert zu kodieren

Gilt für den ganzen Zweig1

8-55 Frührehabilitative Komplexbehandlung
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben und darf nur solange verwendet werden, wie akutstationärer Behandlungsbedarf besteht

Regeln außerhalb des Katalogs9

BfArM-KlarstellungBfArM-Klarstellung zum OPS 2019: 8-550
gilt für Aufnahmen ab 01.01.2013

Rückwirkend. In diesem Anhang zum OPS werden die Klarstellungen und Änderungen aufgeführt, die gemäß obiger gesetzlicher Grundlage festgelegt wurden.

Wortlaut anzeigen

Klarstellungen und Änderungen gemäß § 301 Absatz 2 Satz 4 SGB V und § 295 Absatz 1 Satz 6 SGB V Gemäß § 301 Absatz 2 Satz 4 SGB V und § 295 Absatz 1 Satz 6 SGB V ist das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) berechtigt, bei Auslegungsfragen zu ICD-10- GM und OPS Klarstellungen und Änderungen mit Wirkung auch für die Vergangenheit vorzunehmen, soweit diese nicht zu erweiterten Anforderungen an die Verschlüsselung erbrachter Leistungen führen. In diesem Anhang zum OPS werden die Klarstellungen und Änderungen aufgeführt, die gemäß obiger gesetzlicher Grundlage festgelegt wurden. Alle anderen Aktualisierungen im OPS, die im Rahmen des Vorschlagsverfahrens erfolgen, werden nicht unter dem Aspekt der oben genannten Rechtsgrundlage betrachtet. Gemäß den oben genannten Rechtsgrundlagen stellt das DIMDI fest: 1. Die im OPS 2019 bei dem Kode 8-550 vorgenommenen und unten aufgeführten Änderungen der Mindestmerkmale entsprechen den mit der Einführung der bisherigen Formulierung in den OPS 2013 intendierten inhaltlichen Anforderungen. Die Textänderung ist daher rückwirkend gültig ab dem 01. Januar 2013. Es handelt sich um folgende Änderungen, Einfügungen sind rot und unterstrichen, Streichungen blau und durchgestrichen dargestellt: 8-550 Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung Hinw.: Mindestmerkmale: • … • Die Wwöchentliche Teambesprechung erfolgt unter Beteiligung aller Berufsgruppen einschließlich der fachärztlichen Behandlungsleitung.mit Die für diesen Kode erforderliche wochenbezogene Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele ist erfüllt, wenn sie die Ergebnisse der bisherigen Behandlung und die weiteren Behandlungsziele umfasst. Hierfür sind die Beiträge der patientenbezogen beteiligten Berufsgruppen ausreichend • … Über die in diesem Kode genannten Berufsgruppen hinaus ist eine Beteiligung weiterer Berufsgruppen, insbesondere des Sozialdienstes, nicht erforderlich. Weitere Nachweise zur Durchführung der Teambesprechung sind nicht erforderlich. Diese Klarstellung ist rückwirkend gültig ab dem 01. Januar 2013 und ist auch für die jeweils aktuelle Version des OPS gültig.

BfArM-FAQZählweise der Therapie-Einheiten des Kodes 8-55005.07.2018
seit Jahrgang 2005

Wie viele Einzeltherapie-Einheiten müssen und wie viele Gruppentherapie-Einheiten können für die Erfüllung der Mindestanforderungen des OPS-Kodes 8-550 mindestens vorliegen?

Antwort anzeigen

OPS 2005 bis 2018

Für den OPS-Kode 8-550.0 müssen mindestens 9 Einzeltherapie-Einheiten und es kann 1 Gruppentherapie-Einheit erbracht werden (insgesamt 10 Therapieeinheiten), für den OPS-Kode 8-550.1 müssen mindestens 18 Einzeltherapie-Einheiten und es können 2 Gruppentherapie-Einheiten erbracht werden (insgesamt 20 Therapieeinheiten) und für den OPS-Kode 8-550.2 müssen mindestens 27 Einzeltherapie-Einheiten und es können 3 Gruppentherapie-Einheiten (insgesamt 30 Therapieeinheiten) erbracht werden. Sind diese Mindestanforderungen erfüllt, können die jeweiligen Kodes angegeben werden. Darüber hinaus erbrachte Therapieeinheiten spielen für die Kodierung keine Rolle.

Beispiel:

An 14 Behandlungstagen werden insgesamt 26 Therapieeinheiten erbracht, davon 18 Therapieeinheiten in Einzeltherapie und 8 Therapieeinheiten in Gruppentherapie. Die Kriterien des Kodes 8-550.1 (insgesamt 20 Therapieeinheiten, davon mindestens 18 Therapieeinheiten in Einzeltherapie) sind somit erfüllt. Die über die 10% Gruppentherapie hinausgehend erbrachten 6 Therapieeinheiten in Gruppentherapie sind für die Kodierung nicht maßgeblich.

Ab wann darf 8-550 Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung, 8-552 Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation oder 8-559 Fachübergreifende und andere Frührehabilitation verschlüsselt werden? Manche Kliniken kodieren bei elektiven operativen Behandlungsfällen diese Kodes bereits ab Aufnahmetag.

MD BundMD Bund: Praxisbeispiele OPS-Strukturprüfungen (8-98f)17.07.2026

Lesart des MD zu 8-98f: Konsiliardienste dürfen Ärzte in Weiterbildung sein, ein Facharzt muss aber binnen 30 Minuten vor Ort sein können; gewöhnliche Rufbereitschaft von zu Hause gilt ohne besonderen Nachweis nicht als plausibel; Nierenersatz muss kontinuierlich und intermittierend jederzeit verfügbar sein.

BSGBSG, Urteil vom 26.03.2026: 26.03.2026
Volltext anzeigen (~25 Seiten)

Wird geladen …

▸ noch 4 Regeln
BSGBSG, Urteil vom 20.01.2021: nachträgliche Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs aufgrund neuer Erkenntnisse durch BSG-Entscheidung – geriatrische frührehabilitative …20.01.2021

Die Bestätigung einer Krankenhausabrechnung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und die nachfolgende Bezahlung des Rechnungsbetrags nebst Aufwandspauschale schließen die nachträgliche Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs durch die Krankenkasse aufgrund neuer Erkenntnisse etwa durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht aus.

Volltext anzeigen (~31 Seiten)

Wird geladen …

BSGBSG, Urteil vom 10.03.2015: 10.03.2015
Volltext anzeigen (~15 Seiten)

Wird geladen …

BSGBSG, Urteil vom 14.10.2014: 14.10.2014
Volltext anzeigen (~13 Seiten)

Wird geladen …

BSGBSG, Urteil vom 14.10.2014: Krankenhaus – Vergütung für geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung – Information der Krankenkasse über durchgeführte Leistungen z …14.10.2014

Beansprucht ein Krankenhaus Vergütung für eine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung Versicherter, obliegt es ihm, die Krankenkasse über die durchgeführten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu informieren.

Volltext anzeigen (~13 Seiten)

Wird geladen …

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext 8-550 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes3

8-550.0
Mindestens 7 Behandlungstage und 10 TherapieeinheitenEinmalkodeWiederkehrendHinweis⚖ 10
8-550.1
Mindestens 14 Behandlungstage und 20 TherapieeinheitenEinmalkodeWiederkehrendHinweis⚖ 15
8-550.2
Mindestens 21 Behandlungstage und 30 TherapieeinheitenEinmalkodeWiederkehrendHinweis⚖ 9

Von diesen Kodes verlangt7

1-770Multidimensionales geriatrisches Screening und Minimalassessment
1-771Standardisiertes geriatrisches Basisassessment (GBA)
8-552Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation
8-553Frührehabilitative Komplexbehandlung von Patienten mit Kopf-Hals-Tumoren
8-559Fachübergreifende und andere Frührehabilitation
8-563Physikalisch-medizinische Komplexbehandlung
8-98aTeilstationäre geriatrische Komplexbehandlung

Änderungen

2010Bestand
Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2018 · Stand 18.10.2017 · © DIMDI 1994-2018