8-541.4 Instillation von und lokoregionale Therapie mit zytotoxischen Materialien und Immunmodulatoren: In die Harnblase

8-54·Zytostatische Chemotherapie, Immuntherapie und antiretrovirale Therapie

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln · zuletzt 01.01.2005 — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig5

8-54 Zytostatische Chemotherapie, Immuntherapie und antiretrovirale Therapie
Inklusive:
Therapie mit Immunmodulatoren oder modifizierten monoklonalen Antikörpern
Hinweis:
Die Chemotherapie wird entsprechend der protokollgemäßen Dauer und Komplexität der während des stationären Aufenthaltes applizierten parenteralen Chemotherapie kodiert. Maßgeblich sind die im offiziellen, aktuellen Chemotherapieprotokoll gemachten Tagesvorgaben. Individuell notwendig werdende Verzögerungen bleiben unberücksichtigt. Verkürzungen werden dann berücksichtigt, wenn sie zu einer niedrigeren Klassifizierung führen würden
Jeder stationäre Aufenthalt und jeder Block sind einzeln zu kodieren
Fest an Zytostatika gekoppelte Supportivmedikamente werden nicht als zusätzliche Medikamente bzw. Zytostatika im Sinne der Hinweise unter 8-542, 8-543 und 8-544 gezählt (Beispiel: Mesna nach Cyclophosphamid/Ifosfamid; Folinsäure nach Methotrexat)
Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente mit einem eigenen OPS-Kode in Kapitel 6 Medikamente werden zusätzlich zu einem Kode aus 8-54 mit einem Kode aus 6-00 kodiert (Beispiele: Filgrastim 6-002.1 ff., Lenograstim 6-002.2 ff. oder Pegfilgrastim6-002.7 ff. bei Chemotherapie mit CHOP14; Rituximabgabe alleine oder bei R-DHAP)

Regeln außerhalb des Katalogs2

BfArM-FAQZytostatische Chemotherapie01.01.2005
seit Jahrgang 2008gilt über 8-54

Wie kodiert man eine zytostatische Chemotherapie?

seit OPS 2008

Wenn ein Patient eine zytostatische Chemotherapie erhält, ist ein Kode aus dem Bereich 8-54 (Zytostatische Chemotherapie) anzugeben. Zusätzlich ist für jedes kodierbare Medikament ein Kode aus dem Kapitel 6 'Medikamente' zu verwenden.

OPS 2005 - OPS 2007

Wenn ein Patient eine zytostatische Chemotherapie erhält, ist immer ein Kode aus dem Bereich 8-54 (Zytostatische Chemotherapie) anzugeben. Zusätzlich ist für jedes kodierbare Medikament ein Kode aus den Medikamentenlisten anzugeben (von 2005 – 2007: 8-012 für ein Medikament der Liste 1; von 2006 – 2007: 8-013 für ein Medikament der Liste 2; in 2007: 8-014 für ein Medikament der Liste 3).

Bei Patienten, die zur Instillation von Zytostatika oder BCG (Bacillus Calmette-Guérin) in die Blase aufgenommen werden, ist die zu behandelnde Neubildung als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Von diesen Kodes verlangt1

8-132.0Manipulationen an der Harnblase: Instillation

Alphabetisches Verzeichnis4

Instillation von Immunmodulatoren in die HarnblaseEine Schlüsselnummer
Instillation von zytotoxischen Materialien in die HarnblaseEine Schlüsselnummer
Lokoregionale Therapie mit Immunmodulatoren in der HarnblaseEine Schlüsselnummer
Lokoregionale Therapie mit zytotoxischen Materialien in der HarnblaseEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Instillation von und lokoregionale Therapie mit zytotoxischen Materialien und Immunmodulatoren: In die Harnblase

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2019 · Stand 19.10.2018 · © DIMDI 1994-2019