8-531 Radiojodtherapie

8-53·Nuklearmedizinische Therapie

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung1

Hinweis:
Bei mehrfacher Applikation während eines stationären Aufenthaltes ist die erzielte Gesamtaktivität zu kodieren

Regeln außerhalb des Katalogs1

Die Reihenfolge der anzugebenden Kodes hängt von der Behandlung während des betreffenden Krankenhausaufenthaltes ab.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes5

8-531.0
Radiojodtherapie bis 1,2 GBq I-1312 Inklusiva⚖ 1
8-531.1
Radiojodtherapie über 1,2 bis unter 5 GBq I-1314 Inklusiva⚖ 1
8-531.2
Radiojodtherapie mit 5 oder mehr GBq I-131Bezeichnung neu ↺ 20162 Inklusiva⚖ 1
8-531.x
SonstigeEinmalkode⚖ 1
8-531.y
N.n.bez.Einmalkode⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Radiojodtherapie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2017 · Stand 19.10.2016 · © DIMDI 1994-2017