8-530 Therapie mit offenen Radionukliden

8-53·Nuklearmedizinische Therapie

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 2 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen ein Zusatzentgelt des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Kodieranleitung1

Hinweis:
Eine Therapie gilt dann als abgeschlossen, wenn mittels Dosimetrie die zu erzielende therapeutische Dosis ermittelt worden ist. Bei mehrfacher Durchführung einer Therapie mit offenen Radionukliden während eines stationären Aufenthaltes ist für jede Therapie ein Kode anzugeben

Subkodes14

8-530.1
Therapie mit offenen Radionukliden bei KnochenmetastasenInklusivum
8-530.2
Therapie der blutbildenden Organe mit offenen Radionukliden⚖ 1
8-530.3
Instillation von offenen Radionukliden in GelenkeInklusivum
8-530.5
Sonstige systemische Therapie mit offenen Radionukliden⚖ 1
8-530.6
Intravenöse Therapie mit radioaktiven rezeptorgerichteten Substanzen⚖ 1
8-530.7
Intravenöse Therapie mit radioaktiven Antikörpern⚖ 1
8-530.8
Epidermale Therapie mit offenen RadionuklidenInklusivum
8-530.9
Intravenöse Therapie mit radioaktiv markierten metabolischen Substanzen⚖ 1
8-530.a
Intraarterielle Therapie mit offenen Radionukliden
8-530.b
Intrakavitäre Therapie mit offenen Radionukliden
8-530.c
Endovaskuläre Brachytherapie mit offenen Radionukliden
8-530.d
Intravenöse Radioliganden-TherapieNeu
8-530.x
Sonstige
8-530.y
N.n.bez.

Zusatzentgelte der Subkodes2

ZE2016-65
Selektive intravaskuläre Radionuklidtherapie (SIRT) mit Yttrium-90- oder Rhenium-188-markierten Mikrosphärenindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2016 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2016 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2016-71
Radiorezeptortherapie mit DOTA-konjugierten Somatostatinanalogaindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2016 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2016 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes1

ZP2016-13
Radiorezeptortherapie mit DOTA-konjugierten Somatostatinanalogaindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2016 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen

2010Bestand
Therapie mit offenen Radionukliden

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2016 · Stand 16.10.2015 · © DIMDI 1994-2016