8-530 Therapie mit offenen Radionukliden

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Kodieranleitung1

Hinweis:
Eine Therapie gilt dann als abgeschlossen, wenn mittels Dosimetrie die zu erzielende therapeutische Dosis ermittelt worden ist. Bei mehrfacher Durchführung einer Therapie mit offenen Radionukliden während eines stationären Aufenthaltes ist für jede Therapie ein Kode anzugeben

Subkodes10

8-530.1
Therapie mit offenen Radionukliden bei Knochenmetastasennur § 17bInklusivum
8-530.2
Therapie der blutbildenden Organe mit offenen Radionuklidennur § 17b⚖ 1
8-530.3
Instillation von offenen Radionukliden in Gelenkenur § 17bInklusivum
8-530.4
Interstitielle oder intraluminale Therapie mit offenen Radionuklidennur § 17b
8-530.5
Sonstige systemische Therapie mit offenen Radionuklidennur § 17b⚖ 1
8-530.6
Intravenöse Therapie mit radioaktiven rezeptorgerichteten Substanzennur § 17b⚖ 1
8-530.7
Intravenöse Therapie mit radioaktiven Antikörpernnur § 17b⚖ 1
8-530.8
Epidermale Therapie mit offenen Radionuklidennur § 17bInklusivum
8-530.x
Sonstigenur § 17b
8-530.y
N.n.bez.nur § 17b

Änderungen

2010Bestand
Therapie mit offenen Radionukliden

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010