8-522.d1 Hochvoltstrahlentherapie: Linearbeschleuniger mehr als 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, 3D-geplante Bestrahlung: Mit bildgestützter Einstellung

8-52·Strahlentherapie

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · 1 weitere Quelle · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung1

Inklusive:
Einstellung des Isozentrums unter Kontrolle des Zielvolumens durch CT/MRT/Cone-beam-CT oder Ultraschallverfahren (Online-IGRT)

Gilt für den ganzen Zweig3

8-52 Strahlentherapie
Hinweis:
Die Strahlentherapie beinhaltet die regelmäßige Dokumentation mit geeigneten Systemen (Film, Portal-Imaging-System)
Jede Fraktion ist einzeln zu kodieren. Eine Fraktion umfasst alle Einstellungen und Bestrahlungsfelder für die Bestrahlung eines Zielvolumens. Ein Zielvolumen ist das Körpervolumen, welches ohne Patientenumlagerung oder Tischverschiebung über zweckmäßige Feldanordnungen erfasst und mit einer festgelegten Dosis nach einem bestimmten Dosiszeitmuster bestrahlt werden kann
Die Bestrahlungssimulation8-528 ff. und die Bestrahlungsplanung8-529 ff. sind gesondert zu kodieren

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über 852FoKA: Konsens

Bei Patienten nach Knochenmarktransplantation bzw. bei Frühgeborenen werden bei Bedarf Erythrozytenkonzentrate verabreicht, die vorher bestrahlt wurden. Kann hier zusätzlich ein Kode aus 8-52 Strahlentherapie angegeben werden?

BSGBSG, Urteil vom 17.09.2013: Zusatzpauschalen nur bei Nichtabgeltung durch Fallpauschalen – Informationspflichten des Krankenhauses – zeitnahe Prüfung durch den Medizini …17.09.2013

1. Nachstationäre Behandlung ist regelmäßig nicht erforderlich, wenn stattdessen vertragsärztliche Versorgung ausreicht. 2. Erforderliche nachstationäre Behandlung darf ohne vertragsärztliche Verordnung im Anschluss an rechtmäßige Krankenhausbehandlung erfolgen. 3. Sind nachstationäre Behandlungen nicht bereits mit Fallpauschalen abgegolten, können sie lediglich zu Zusatzpauschalen führen.

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

3D-geplante Hochvoltstrahlentherapie mit Linearbeschleuniger mehr als 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen mit bildgestützter EinstellungEine Schlüsselnummer

Abkürzungen im Text5

MeVMegaelektronenvolt
3DDreidimensional
CTComputertomographie
MRTMagnetresonanztomographie
IGRTImage-guided radiotherapy

Änderungen

2010Bestand
Hochvoltstrahlentherapie: Linearbeschleuniger mehr als 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, 3D-geplante Bestrahlung: Mit bildgestützter Einstellung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2015 · Stand 17.10.2014 · © DIMDI 1994-2015