8-522 Hochvoltstrahlentherapie

8-52·Strahlentherapie

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig3

8-52 Strahlentherapie
Hinweis:
Die Strahlentherapie beinhaltet die regelmäßige Dokumentation mit geeigneten Systemen (Film, Portal-Imaging-System)
Jede Fraktion ist einzeln zu kodieren. Eine Fraktion umfasst alle Einstellungen und Bestrahlungsfelder für die Bestrahlung eines Zielvolumens. Ein Zielvolumen ist das Körpervolumen, welches ohne Patientenumlagerung oder Tischverschiebung über zweckmäßige Feldanordnungen erfasst und mit einer festgelegten Dosis nach einem bestimmten Dosiszeitmuster bestrahlt werden kann
Die Bestrahlungssimulation8-528 ff. und die Bestrahlungsplanung8-529 ff. sind gesondert zu kodieren

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 852FoKA: Konsens

Bei Patienten nach Knochenmarktransplantation bzw. bei Frühgeborenen werden bei Bedarf Erythrozytenkonzentrate verabreicht, die vorher bestrahlt wurden. Kann hier zusätzlich ein Kode aus 8-52 Strahlentherapie angegeben werden?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes12

8-522.0
Telekobaltgerät bis zu 2 Bestrahlungsfelder⚖ 1
8-522.1
Telekobaltgerät 3 bis 4 Bestrahlungsfelder⚖ 1
8-522.2
Telekobaltgerät mehr als 4 Bestrahlungsfelder oder 3D-geplante Bestrahlung⚖ 1
8-522.3
Linearbeschleuniger bis zu 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, bis zu 2 Bestrahlungsfelder⚖ 1
8-522.6
Linearbeschleuniger mehr als 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, bis zu 2 Bestrahlungsfelder⚖ 1
8-522.9
Linearbeschleuniger, intensitätsmodulierte Radiotherapie⚖ 1
8-522.a
Linearbeschleuniger bis zu 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, mehr als 2 Bestrahlungsfelder⚖ 1
8-522.b
Linearbeschleuniger bis zu 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, 3D-geplante Bestrahlung⚖ 1
8-522.c
Linearbeschleuniger mehr als 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, mehr als 2 Bestrahlungsfelder⚖ 1
8-522.d
Linearbeschleuniger mehr als 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, 3D-geplante Bestrahlung⚖ 1
8-522.x
Sonstige⚖ 1
8-522.y
N.n.bez.⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Hochvoltstrahlentherapie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2019 · Stand 19.10.2018 · © DIMDI 1994-2019