8-522.31 Hochvoltstrahlentherapie: Linearbeschleuniger bis zu 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, bis zu 2 Bestrahlungsfelder: Mit bildgestützter Einstellung

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung1

Inklusive:
Einstellung des Isozentrums unter Kontrolle des Zielvolumens durch CT/MRT/Cone-beam-CT oder Ultraschallverfahren (Online-IGRT)

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 852FoKA: Konsens

Bei Patienten nach Knochenmarktransplantation bzw. bei Frühgeborenen werden bei Bedarf Erythrozytenkonzentrate verabreicht, die vorher bestrahlt wurden. Kann hier zusätzlich ein Kode aus 8-52 Strahlentherapie angegeben werden?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Hochvoltstrahlentherapie an bis zu 2 Bestrahlungsfeldern mit Linearbeschleuniger bis zu 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen mit bildgestützter EinstellungEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Hochvoltstrahlentherapie: Linearbeschleuniger bis zu 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, bis zu 2 Bestrahlungsfelder: Mit bildgestützter Einstellung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010