8-310.5 Aufwendige Gipsverbände: Gips mit eingebautem Scharnier [Burrigips]

8-31·Immobilisation mit Gipsverband

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
SeitenangabeDie Seite ist zwingend anzugeben: R = rechts, L = links, B = beidseitig.
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig4

8-31 Immobilisation mit Gipsverband
Inklusive:
Verwendung von Kunststoff und anderen Gipsersatzstoffen
Exklusive:
Geschlossene Reposition einer Fraktur und Gelenkluxation ohne Osteosynthese8-20
Hinweis:
Mit einem Kode aus diesem Bereich sind nur Gipsverbände mit einem deutlich erhöhten personellen, zeitlichen und materiellen Aufwand zu kodieren
Bei Durchführung in Allgemeinanästhesie ist diese gesondert zu kodieren8-90

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über 8-310

Prozeduren, die routinemäßig bei den meisten Patienten und/oder mehrfach während eines Krankenhausaufenthaltes durchgeführt werden, werden nicht verschlüsselt, da sich der Aufwand für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen angewendeten Prozeduren wider­spiegelt (sie …

gilt über 8-310

Prozeduren, die routinemäßig bei den meisten Patienten und/oder mehrfach während eines Krankenhausaufenthaltes durchgeführt werden, werden nicht verschlüsselt, da sich der Aufwand für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen angewendeten Prozeduren widerspiegelt (sieh …

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis2

Burrigips - s.a. Gips, mit eingebautem ScharnierEine Schlüsselnummer
Gips mit eingebautem ScharnierEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Aufwendige Gipsverbände: Gips mit eingebautem Scharnier [Burrigips]

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2021 · Stand 16.10.2020 · © BfArM 1994-2021