8-173.1 Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge und der Pleurahöhle: Pleurahöhle

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung1

Hinweis:
Bei kontinuierlichen Spülungen der Pleurahöhle ist für jeden Tag eine Spülung zu zählen. Diskontinuierliche Spülungen sind immer dann einzeln zu zählen, wenn zwischen 2 Spülungen ein zeitlicher Abstand von mindestens 4 Stunden liegt

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 8-173FoKA: Konsens

Bei Patienten mit z. B. chronisch obstruktiver Atemwegserkrankung oder Pneumonie wird bei vermehrtem bzw. zähem Bronchialschleim während einer flexiblen Bronchoskopie aus therapeutischen Gründen eine Spülung der Bronchien (Bronchiallavage) mit insgesamt ca. 50 ml physiologischer Kochsalzlösung vorgenommen.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes4

8-173.10
1 bis 7 Spülungennur § 17b⚖ 1
8-173.11
8 bis 14 Spülungennur § 17b⚖ 1
8-173.12
15 bis 21 Spülungennur § 17b⚖ 1
8-173.13
22 und mehr Spülungennur § 17b⚖ 1

Von diesen Kodes verlangt1

8-144Therapeutische Drainage der Pleurahöhle

Änderungen

2010Bestand
Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge und der Pleurahöhle: Pleurahöhle

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010