8-151.5 Therapeutische perkutane Punktion des Zentralnervensystems und des Auges: Vordere Augenkammer

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nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 8-151FoKA: Konsens

Im Rahmen einer stationären Katarakt-Operation (Phakoemulsifikation) wird am Ende des Eingriffs prophylaktisch ein Antibiotikum in den vorderen Augenabschnitt, genauer in die Vorderkammer oder Hinterkammer des Auges (Raum zwischen Regenbogenhaut und Intraokularlinse), injiziert.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Therapeutische perkutane Punktion der vorderen AugenkammerEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Therapeutische perkutane Punktion des Zentralnervensystems und des Auges: Vordere Augenkammer

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010