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8-01aTeilstationäre intravenöse Applikation von Medikamenten über das Gefäßsystem bei Kindern und Jugendlichen

8-01·Applikation von Medikamenten und Nahrung

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
≤18
Altersbeschränkung: bis 18 Jahre — Teilstationäre i.v. Applikation von Medikamenten bei Kindern und Jugendlichen; nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

OPS-Strukturprüfung nach § 275d SGB V261

Vorhandensein einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin am Standort des Krankenhauses

Alphabetisches Verzeichnis261

Teilstationäre intravenöse Applikation von Medikamenten über das Gefäßsystem bei Kindern und Jugendlichen
Eine Schlüsselnummer1:8-01a

Änderungen1

2022Neu
Teilstationäre intravenöse Applikation von Medikamenten über das Gefäßsystem bei Kindern und Jugendlichen
ohne Vorgänger

Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.