8-010.y Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen: N.n.bez.

8-01·Applikation von Medikamenten und Nahrung

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig3

8-01 Applikation von Medikamenten und Nahrung
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie8-91
Applikation von Medikamenten (Kap. 6)
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 8-010

8-010 Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Abkürzungen im Text1

N.Nervus

Änderungen

2010Bestand
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen: N.n.bez.

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2019 · Stand 19.10.2018 · © DIMDI 1994-2019