8-010.3 Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen: Intravenös, kontinuierlich

8-01·Applikation von Medikamenten und Nahrung

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig3

8-01 Applikation von Medikamenten und Nahrung
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie8-91
Applikation von Medikamenten (Kap. 6)
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 8-010

8-010 Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis2

Kontinuierliche intravenöse Applikation von Elektrolytlösungen beim NeugeborenenEine Schlüsselnummer
Kontinuierliche intravenöse Applikation von Medikamenten beim NeugeborenenEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen: Intravenös, kontinuierlich

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2019 · Stand 19.10.2018 · © DIMDI 1994-2019