6-00a Applikation von Medikamenten, Liste 10

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 4 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 3 Zusatzentgelte des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes20

6-00a.0
Alectinib, oralEinmalkodeATC: L01ED03
6-00a.1
Atezolizumab, parenteral
6-00a.2
Avelumab, parenteralEinmalkode
6-00a.3
Brodalumab, parenteralEinmalkodeATC: L04AC12
6-00a.4
Cladribin, oralEinmalkodeATC: L04AA40
6-00a.5
Dupilumab, parenteralEinmalkodeATC: D11AH05
6-00a.6
Glecaprevir-Pibrentasvir, oralEinmalkodeATC: J05AP57
6-00a.7
Guselkumab, parenteralEinmalkodeATC: L04AC16
6-00a.8
Inotuzumab Ozogamicin, parenteralEinmalkode
6-00a.9
Ixazomib, oralEinmalkodeATC: L01XG03
6-00a.a
Ixekizumab, parenteralEinmalkodeATC: L04AC13
6-00a.b
Midostaurin, oralEinmalkodeWird 6-00a.b0, 6-00a.b1, 6-00a.b2, +252022ATC: L01EX10
6-00a.c
Niraparib, oralEinmalkodeATC: L01XK02
6-00a.d
Nusinersen, intrathekalEinmalkodeZE: ZE2021-165ATC: M09AX07
6-00a.e
Ocrelizumab, parenteral
6-00a.f
Ribociclib, oralEinmalkodeATC: L01EF02
6-00a.g
Sarilumab, parenteralEinmalkodeATC: L04AC14
6-00a.h
Sofosbuvir-Velpatasvir-Voxilaprevir, oralEinmalkodeATC: J05AP56
6-00a.j
Tivozanib, oralEinmalkodeATC: L01EK03
6-00a.k
Venetoclax, oralATC: L01XX52

Zusatzentgelte der Subkodes4

ZE2021-165
Gabe von Nusinersen, intrathekalindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2021 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2021-184
Gabe von Atezolizumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2021 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2021-185
Gabe von Ocrelizumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2021 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2021-186
Gabe von Venetoclax, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2021 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes3

ZP2021-94
Gabe von Atezolizumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2021 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2021-95
Gabe von Ocrelizumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2021 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2021-96
Gabe von Venetoclax, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2021 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen1

2019Neu
Applikation von Medikamenten, Liste 10
ohne Vorgänger

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