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6-00aApplikation von Medikamenten, Liste 10

6-00·Applikation von Medikamenten

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Einmalkode
Einmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZE in Subkodes
Einzelne Subkodes lösen 9 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes22

6-00a.0
Alectinib, oralEinmalkode
6-00a.2
Avelumab, parenteralEinmalkode
6-00a.3
Brodalumab, parenteralEinmalkode
6-00a.4
Cladribin, oralEinmalkode
6-00a.5
Dupilumab, parenteralEinmalkode
6-00a.6
Glecaprevir-Pibrentasvir, oralEinmalkode
6-00a.7
Guselkumab, parenteralEinmalkode
6-00a.8
Inotuzumab ozogamicin, parenteralEinmalkode
6-00a.9
Ixazomib, oralEinmalkode
6-00a.a
Ixekizumab, parenteralEinmalkode
6-00a.b
Midostaurin, oralEinmalkode
6-00a.c
Niraparib, oralEinmalkode
6-00a.d
Nusinersen, intrathekalEinmalkodeZE2026-16526
6-00a.f
Ribociclib, oralEinmalkode
6-00a.g
Sarilumab, parenteralEinmalkode
6-00a.h
Sofosbuvir-Velpatasvir-Voxilaprevir, oralEinmalkode
6-00a.j
Tivozanib, oralEinmalkode
6-00a.k
Venetoclax, oralEinmalkode
6-00a.m
Atezolizumab, intravenösEinmalkode
6-00a.n
Atezolizumab, subkutanEinmalkode
6-00a.p
Ocrelizumab, intravenösEinmalkode
6-00a.q
Ocrelizumab, subkutanEinmalkode

Prozedurenhäufigkeit

Rang 404 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,034 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 66 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr171520,080 %
1 bis unter 5 Jahre12161600,57 %
5 bis unter 10 Jahre3191721471,5 %
10 bis unter 15 Jahre2481411071,2 %
15 bis unter 18 Jahre15888700,75 %
18 bis unter 20 Jahre12954750,61 %
20 bis unter 25 Jahre3581751831,7 %
25 bis unter 30 Jahre3701941761,7 %
30 bis unter 35 Jahre3872021851,8 %
35 bis unter 40 Jahre5002592412,4 %
40 bis unter 45 Jahre5402452952,6 %
45 bis unter 50 Jahre7673813863,6 %
50 bis unter 55 Jahre1.1225565665,3 %
55 bis unter 60 Jahre1.9541.0179379,2 %
60 bis unter 65 Jahre3.0191.6251.39414 %
65 bis unter 70 Jahre3.3231.9211.40216 %
70 bis unter 75 Jahre3.2181.7291.48915 %
75 bis unter 80 Jahre2.3151.2341.08111 %
80 bis unter 85 Jahre1.6299027277,7 %
85 bis unter 90 Jahre6043532512,9 %
90 bis unter 95 Jahre6536290,31 %
ab 95 Jahren8530,038 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes269

ZE174
Gabe von Venetoclax, oral441,09 € – 16.635,30 €
ZE177
Gabe von Atezolizumab, intravenös2.595,35 € – 40.784,04 €
ZE178
Gabe von Ocrelizumab, intravenös5.756,52 € – 34.539,12 €
ZE2026-165
Gabe von Nusinersen, intrathekalindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-192
Gabe von Midostaurin, oralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-216
Gabe von Avelumab, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-221
Gabe von Atezolizumab, subkutanindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für dieses Zusatzentgelt das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2026 weiter zu erheben. Bei fehlender Budgetvereinbarung 2025 ist für dieses Zusatzentgelt das bewertete Zusatzentgelt ZE172 in Höhe von 70 Prozent der im DRG-Katalog 2024 bewerteten Höhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2025 weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-222
Gabe von Ocrelizumab, subkutanindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für dieses Zusatzentgelt das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2026 weiter zu erheben. Bei fehlender Budgetvereinbarung 2025 ist für dieses Zusatzentgelt das bewertete Zusatzentgelt ZE173 in Höhe von 70 Prozent der im DRG-Katalog 2024 bewerteten Höhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Budgetvereinbarung 2025 weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2026-223
Gabe von Inotuzumab ozogamicin, parenteralindividuell
Fußnote des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen1

2019Neu
Applikation von Medikamenten, Liste 10
ohne Vorgänger

Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.