6-007 Applikation von Medikamenten, Liste 7

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 9 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 9 Zusatzentgelte des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes22

6-007.0
Posaconazol, oral, Suspension
6-007.1
Posaconazol, oral, TablettenEntfällt 2019
6-007.2
Aflibercept, intravitrealEinmalkode
6-007.3
Aflibercept, intravenös
6-007.4
Bosutinib, oralEinmalkode
6-007.5
Dabrafenib, oralEinmalkode
6-007.6
Enzalutamid, oral
6-007.7
Lipegfilgrastim, parenteral
6-007.8
Ocriplasmin, intravitrealEinmalkode
6-007.9
Pertuzumab, parenteralEinmalkodeWird 6-007.90, 6-007.91, 6-007.92, +122019
6-007.a
Pomalidomid, oralEinmalkode
6-007.b
Ponatinib, oralEinmalkode
6-007.c
Regorafenib, oralEinmalkode
6-007.d
Trastuzumab-Emtansin, parenteralEinmalkode
6-007.e
Ibrutinib, oral
6-007.f
Idelalisib, oralEinmalkode
6-007.g
Ledipasvir-Sofosbuvir, oralEinmalkode
6-007.h
Macitentan, oralEinmalkodeWird 6-007.h0, 6-007.h1, 6-007.h2, +172019
6-007.j
Obinutuzumab, parenteral
6-007.k
Posaconazol, parenteralEinmalkodeWird 6-007.k0, 6-007.k1, 6-007.k2, +262019
6-007.m
Ramucirumab, parenteral
6-007.n
Thiotepa, parenteral

Zusatzentgelte der Subkodes9

ZE150
Gabe von Posaconazol, oral, Suspension403,43 € – 16.632,98 €
ZE160
Gabe von Lipegfilgrastim, parenteral362,89 € – 2.578,95 €
ZE2018-105
Gabe von Posaconazol, oral, Tablettenindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2018-132
Gabe von Thiotepa, parenteralindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2018-141
Gabe von Enzalutamid, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2018-142
Gabe von Aflibercept, intravenösindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2018-144
Gabe von Obinutuzumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2018-145
Gabe von Ibrutinib, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2018-146
Gabe von Ramucirumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes9

ZP62
Gabe von Posaconazol, oral, Suspension230,53 € – 16.632,98 €
ZP68
Gabe von Lipegfilgrastim, parenteral153,89 € – 2.578,95 €
ZP2018-31
Gabe von Posaconazol, oral, Tablettenindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2018-50
Gabe von Thiotepa, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2018 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2018-52
Gabe von Enzalutamid, oralindividuell
ZP2018-53
Gabe von Aflibercept, intravenösindividuell
ZP2018-55
Gabe von Obinutuzumab, parenteralindividuell
ZP2018-56
Gabe von Ibrutinib, oralindividuell
ZP2018-57
Gabe von Ramucirumab, parenteralindividuell

Änderungen1

2015Neu
Applikation von Medikamenten, Liste 7
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2018 · Stand 18.10.2017 · © DIMDI 1994-2018