6-006 Applikation von Medikamenten, Liste 6

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 4 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 5 Zusatzentgelte des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes17

6-006.0
Eltrombopag, oralEinmalkode
6-006.1
Cabazitaxel, parenteral
6-006.2
Abirateronacetat, oral
6-006.3
Ipilimumab, parenteralEntfällt 2017
6-006.4
Ofatumumab, parenteral
6-006.5
Eribulin, parenteralEinmalkode
6-006.6
Belimumab, parenteralEinmalkodeWird 6-006.60, 6-006.61, 6-006.62, +142017
6-006.7
Canakinumab, parenteralEinmalkode
6-006.8
Miglustat, oralEinmalkode
6-006.9
Tafamidis, oralEinmalkode
6-006.a
Paliperidon, intramuskulär
6-006.b
Brentuximabvedotin, parenteralEinmalkode
6-006.c
Crizotinib, oralEinmalkode
6-006.d
Ivacaftor, oralEinmalkode
6-006.e
Pixantron, parenteralEinmalkode
6-006.f
Vemurafenib, oralEinmalkode
6-006.g
Axitinib, oralEinmalkode

Zusatzentgelte der Subkodes4

ZE155
Gabe von Ofatumumab, parenteral896,50 € – 71.720,00 €
ZE2016-112
Gabe von Abirateronacetat, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2016 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2016-113
Gabe von Cabazitaxel, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2016 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2016-114
Gabe von Ipilimumab, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2016 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes5

ZP65
Gabe von Ofatumumab, parenteral896,50 € – 71.720,00 €
ZP2016-26
Gabe von Paliperidon, intramuskulärindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2016 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2016-35
Gabe von Abirateronacetat, oralindividuell
ZP2016-36
Gabe von Cabazitaxel, parenteralindividuell
ZP2016-37
Gabe von Ipilimumab, parenteralindividuell

Änderungen1

2012Neu
Applikation von Medikamenten, Liste 6
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2016 · Stand 16.10.2015 · © DIMDI 1994-2016