6-005 Applikation von Medikamenten, Liste 5

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 9 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 9 Zusatzentgelte des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes20

6-005.0
Azacytidin, parenteral
6-005.2
Golimumab, parenteralEinmalkode
6-005.4
Icatibant, parenteralEinmalkode
6-005.5
Arsentrioxid, parenteralEinmalkode
6-005.6
Denileukin Diftitox, parenteralEinmalkode
6-005.7
Certolizumab, parenteralEinmalkode
6-005.8
Everolimus, oralEinmalkode
6-005.9
Romiplostim, parenteral
6-005.a
Pazopanib, oralEinmalkode
6-005.b
Vinflunin, parenteral
6-005.c
Temozolomid, parenteralEinmalkode
6-005.d
Nab-Paclitaxel, parenteral
6-005.e
Plerixafor, parenteral
6-005.f
Ixabepilon, parenteralEinmalkode
6-005.g
Mifamurtid, parenteral
6-005.h
Vorinostat, oralEinmalkode
6-005.j
Ustekinumab, parenteralEinmalkode
6-005.k
Defibrotid, parenteral
6-005.m
Tocilizumab, intravenös
6-005.n
Tocilizumab, subkutan

Zusatzentgelte der Subkodes9

ZE124
Gabe von Azacytidin, parenteral685,06 € – 13.221,81 €
ZE135
Gabe von Vinflunin, parenteral772,51 € – 16.608,89 €
ZE143
Gabe von Plerixafor, parenteral957,67 € – 70.867,68 €
ZE144
Gabe von Romiplostim, parenteral372,67 € – 16.024,67 €
ZE157
Gabe von Tocilizumab, intravenös641,06 € – 5.662,73 €
ZE2019-101
Gabe von Mifamurtid, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2019 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2019-110
Gabe von Tocilizumab, subkutanindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2019 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2019-111
Gabe von Nab-Paclitaxel, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2019 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2019-131
Gabe von Defibrotid, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2019 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes9

ZP50
Gabe von Azacytidin, parenteral685,06 € – 13.221,81 €
ZP54
Gabe von Vinflunin, parenteral772,51 € – 16.608,89 €
ZP56
Gabe von Plerixafor, parenteral957,67 € – 70.867,68 €
ZP57
Gabe von Romiplostim, parenteral372,67 € – 16.024,67 €
ZP67
Gabe von Tocilizumab, intravenös320,53 € – 5.662,73 €
ZP2019-27
Gabe von Mifamurtid, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2019 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2019-33
Gabe von Tocilizumab, subkutanindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2019 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2019-34
Gabe von Nab-Paclitaxel, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2019 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZP2019-49
Gabe von Defibrotid, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2019 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Änderungen

2010Bestand
Applikation von Medikamenten, Liste 5

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2019 · Stand 19.10.2018 · © DIMDI 1994-2019