6-004.0f Applikation von Medikamenten, Liste 4: Palivizumab, parenteral: 600 mg oder mehr

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZE: ZE98.1Löst ein Zusatzentgelt aus, das neben der Fallpauschale abgerechnet wird. Betrag und Bedingungen stehen unten.
ZP: ZP37.16Löst in der Psychiatrie und Psychosomatik ein Zusatzentgelt des PEPP-Entgeltkatalogs aus. Betrag und Bedingungen stehen unten.

Kodieranleitung1

Hinweis:
Dieser Kode ist für Patienten mit einem Alter bei Aufnahme von unter 3 Jahren anzugeben

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Zusatzentgelte1

ZE98.1
Gabe von Palivizumab, parenteral: 240 mg bis unter 300 mg7.458,97 €

Zusatzentgelte PEPP (Psychiatrie und Psychosomatik)1

ZP37.16
Gabe von Palivizumab, parenteral: 600 mg oder mehr7.458,97 €
  • Im DRG-System ZE98.1 mit 7.458,97 €= gleich
▸ Fußnote des Katalogs
  • Dieses Zusatzentgelt ist nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter < 3 Jahre.

Alphabetisches Verzeichnis1

Parenterale Applikation von 600 mg oder mehr Palivizumab bei Patienten unter 3 JahrenEine Schlüsselnummer

Abkürzungen im Text1

mgMilligramm

Änderungen1

2017Titel geändert
Applikation von Medikamenten, Liste 4: Palivizumab, parenteral: 600 mg und oder mehr
2010Bestand
Applikation von Medikamenten, Liste 4: Palivizumab, parenteral: 600 mg und mehr

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2021 · Stand 16.10.2020 · © BfArM 1994-2021