6-004.0a Applikation von Medikamenten, Liste 4: Palivizumab, parenteral: 300 mg bis unter 360 mg

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZE: ZE98.1Löst ein Zusatzentgelt aus, das neben der Fallpauschale abgerechnet wird. Betrag und Bedingungen stehen unten.
ZP: ZP37.11Löst in der Psychiatrie und Psychosomatik ein Zusatzentgelt des PEPP-Entgeltkatalogs aus. Betrag und Bedingungen stehen unten.

Kodieranleitung1

Hinweis:
Dieser Kode ist für Patienten mit einem Alter bei Aufnahme von unter 3 Jahren anzugeben

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Zusatzentgelte1

ZE98.1
Gabe von Palivizumab, parenteral: 240 mg bis unter 300 mg7.389,59 €

Zusatzentgelte PEPP (Psychiatrie und Psychosomatik)1

ZP37.11
Gabe von Palivizumab, parenteral: 300 mg bis unter 360 mg3.813,98 €
  • Im DRG-System ZE98.1 mit 7.389,59 €≠ −3.575,61 € beim ZP
▸ Fußnote des Katalogs
  • Dieses Zusatzentgelt ist nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter < 3 Jahre.

Alphabetisches Verzeichnis1

Parenterale Applikation von 300 mg bis unter 360 mg Palivizumab bei Patienten unter 3 JahrenEine Schlüsselnummer

Abkürzungen im Text1

mgMilligramm

Änderungen

2010Bestand
Applikation von Medikamenten, Liste 4: Palivizumab, parenteral: 300 mg bis unter 360 mg

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2018 · Stand 18.10.2017 · © DIMDI 1994-2018