6-003.s9 Applikation von Medikamenten, Liste 3: Abatacept, intravenös: 2.250 mg bis unter 2.500 mg

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
EinmalkodeEinmalkode — je stationärem Fall nur einmal anzugeben, auch bei mehrfacher Durchführung.
ZE: ZE151.10Löst ein Zusatzentgelt aus, das neben der Fallpauschale abgerechnet wird. Betrag und Bedingungen stehen unten.
ZP: ZP63.10Löst in der Psychiatrie und Psychosomatik ein Zusatzentgelt des PEPP-Entgeltkatalogs aus. Betrag und Bedingungen stehen unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010 ff.
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

ATC1

L04AA24
AbataceptDDD 27 mg POPS:6-003.s6-003.t

Zusatzentgelte1

ZE151.10
Gabe von Abatacept, intravenös: 2.250 mg bis unter 2.500 mg4.140,68 €

Zusatzentgelte PEPP (Psychiatrie und Psychosomatik)1

ZP63.10
Gabe von Abatacept, intravenös: 2.250 mg bis unter 2.500 mg4.140,68 €
  • Im DRG-System ZE151.10 mit 4.140,68 €= gleich

Alphabetisches Verzeichnis1

Intravenöse Applikation von 2.250 mg bis unter 2.500 mg AbataceptEine Schlüsselnummer

Abkürzungen im Text1

mgMilligramm

Änderungen1

2015Neu
Applikation von Medikamenten, Liste 3: Abatacept, intravenös: 2.250 mg bis unter 2.500 mg
übergeleitet aus 6-003.m9

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2021 · Stand 16.10.2020 · © BfArM 1994-2021