6-003 Applikation von Medikamenten, Liste 3

6-00·Applikation von Medikamenten

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZE in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 17 Zusatzentgelte aus — welche, steht unten.
ZP in SubkodesEinzelne Subkodes lösen 13 Zusatzentgelte des PEPP-Entgeltkatalogs aus — welche, steht unten.

Gilt für den ganzen Zweig4

6-00 Applikation von Medikamenten
Exklusive:
Applikation von Medikamenten zur Schmerztherapie 8-91
Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen 8-010
Hinweis:
Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Die Applikation von zytostatischen Chemotherapeutika, Immuntherapie oder eine antiretrovirale Therapie sind mit einem Kode aus 8-54 zu kodieren und zusätzlich ggf. für jedes kodierbare Medikament (z.B. Zytostatika, Antikörper und Supportivmedikamente) mit einem Kode aus Kapitel 6 Medikamente

Subkodes25

6-003.0
Posaconazol, oralEntfällt 2015
6-003.1
Amphotericin-B-Lipidkomplex, parenteral
6-003.2
Palifermin, parenteral
6-003.3
Carmustin-Implantat, intrathekal
6-003.4
Dibotermin alfa, Implantation am Knochen
6-003.5
Eptotermin alfa, Implantation am Knochen
6-003.6
Radioimmuntherapie mit 90Y-Ibritumomab-Tiuxetan, parenteralEinmalkodeZE: ZE2014-70ZP: ZP2014-12
6-003.7
Enzymersatztherapie bei lysosomalen SpeicherkrankheitenEinmalkodeZE: ZE2014-66Inklusivum
6-003.8
BotulinumtoxinEinmalkodeHinweisExklusivum
6-003.9
Surfactantgabe bei NeugeborenenEinmalkodeInklusivum
6-003.a
Sunitinib, oral
6-003.b
Sorafenib, oral
6-003.c
Ranibizumab, intravitrealEinmalkode
6-003.d
Pegaptanib, intravitrealEinmalkode
6-003.e
Nelarabin, parenteral
6-003.f
Natalizumab, parenteral
6-003.g
Lenalidomid, oral
6-003.h
Eculizumab, parenteral
6-003.j
Clofarabin, parenteral
6-003.k
Anidulafungin, parenteral
6-003.m
Abatacept, parenteralEntfällt 2015
6-003.n
Nicht pegylierte Asparaginase, parenteralEinmalkode2 Exklusiva
6-003.p
Pegylierte Asparaginase, parenteralEinmalkode2 Exklusiva
6-003.q
Dexrazoxan, parenteralEinmalkode
6-003.r
L-Asparaginase aus Erwinia chrysanthemi [Erwinase], parenteralEinmalkode2 Exklusiva

Zusatzentgelte der Subkodes17

ZE114
Gabe von Posaconazol, oral411,36 € – 16.959,70 €
ZE115
Gabe von Anidulafungin, parenteral520,56 € – 46.271,61 €
ZE118
Gabe von Abatacept, parenteral656,67 € – 5.910,00 €
ZE142
Gabe von Clofarabin, parenteral1.299,40 € – 183.215,40 €
ZE2014-63
Gabe von Dibotermin alfa, Implantation am Knochenindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2014-64
Gabe von Eptotermin alfa, Implantation am Knochenindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2014-66
Enzymersatztherapie bei lysosomalen Speicherkrankheitenindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2014-70
Radioimmuntherapie mit 90Y-Ibritumomab-Tiuxetan, parenteralindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2014-74
Gabe von Sunitinib, oralindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2014-75
Gabe von Sorafenib, oralindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2014-77
Gabe von Lenalidomid, oralindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2014-79
Gabe von Nelarabin, parenteralindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2014-80
Gabe von Amphotericin-B-Lipidkomplex, parenteralindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE2014-93
Gabe von Eculizumab, parenteralindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
ZE95
Gabe von Palifermin, parenteral632,16 € – 7.585,88 €
ZE96
Gabe von Carmustin-Implantaten, intrathekal7.620,33 € – 16.764,72 €
  • Ausgelöst von Subkodes: 6-003.30, 6-003.31, 6-003.32
  • 3 Unterpositionen, gestaffelt nach Menge bzw. Dosis — der Betrag oben ist ihre Spanne.
▸ noch 1 Zusatzentgelte
ZE97
Gabe von Natalizumab, parenteral2.173,68 € – 6.521,04 €
  • Ausgelöst von Subkodes: 6-003.f0, 6-003.f1, 6-003.f2
  • 3 Unterpositionen, gestaffelt nach Menge bzw. Dosis — der Betrag oben ist ihre Spanne.

Zusatzentgelte PEPP der Subkodes13

ZP34
Gabe von Palifermin, parenteral252,86 € – 7.585,88 €
ZP35
Gabe von Carmustin-Implantaten, intrathekal7.620,33 € – 16.764,72 €
  • Ausgelöst von Subkodes: 6-003.30, 6-003.31, 6-003.32
  • 3 Differenzierungen nach Dosis bzw. Menge — der Betrag ist ihre Spanne.
ZP36
Gabe von Natalizumab, parenteral2.173,68 € – 6.521,04 €
  • Ausgelöst von Subkodes: 6-003.f0, 6-003.f1, 6-003.f2
  • 3 Differenzierungen nach Dosis bzw. Menge — der Betrag ist ihre Spanne.
ZP45
Gabe von Posaconazol, oral235,06 € – 16.959,70 €
ZP46
Gabe von Anidulafungin, parenteral318,12 € – 46.271,61 €
ZP49
Gabe von Abatacept, parenteral328,33 € – 5.910,00 €
ZP55
Gabe von Clofarabin, parenteral1.299,40 € – 183.215,40 €
ZP2014-12
Radioimmuntherapie mit 90Y-Ibritumomab-Tiuxetan, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
ZP2014-14
Gabe von Sunitinib, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
ZP2014-15
Gabe von Sorafenib, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
ZP2014-16
Gabe von Lenalidomid, oralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
ZP2014-18
Gabe von Nelarabin, parenteralindividuell
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 PEPPV 2014 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben.
ZP2014-24
Gabe von Eculizumab, parenteralindividuell

Änderungen

2010Bestand
Applikation von Medikamenten, Liste 3

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2014 · Stand 16.10.2013 · © Copyright DIMDI 1994-2014