6-00·Applikation von Medikamenten
Ist die Gabe von Biosimilars z.B. von Infliximab mit dem entsprechenden Kode aus dem Kapitel 6 zu verschlüsseln?
Ja, die Gabe von Biosimilars ist mit dem entsprechenden Kode aus dem Kapitel 6 zu verschlüsseln.
Beispielsweise kann die Gabe von Remsima® und Inflectra® (Biosimilars des seit Jahren zugelassenen Remicade®) mit dem OPS-Kode "6-001.e Infliximab, parenteral" verschlüsselt werden. Es handelt sich bei allen drei Produkten um Infliximab.
Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.
Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.
Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2019 · Stand 19.10.2018 · © DIMDI 1994-2019