5-934 Verwendung eines MRT-fähigen Herzschrittmachers

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Von diesen Kodes verlangt2

5-377Implantation eines Herzschrittmachers und Defibrillators
5-378Entfernung, Wechsel und Korrektur eines Herzschrittmachers und Defibrillators

Alphabetisches Verzeichnis1

Verwendung eines MRT-fähigen Herzschrittmachers (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer

Änderungen2

2014Untergliedert
Inhalte übergeleitet in 5-934.0
Titel geändert
Verwendung eines MRT-fähigen Herzschrittmachers von MRT-fähigem Material
2010Bestand
Verwendung eines MRT-fähigen Herzschrittmachers

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010