DRGSystemDeutschland

5-928.yPrimärer Wundverschluss der Haut und Revision einer Hautplastik bei Verbrennungen und Verätzungen: N.n.bez.

5-92·Operationen an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen und Verätzungen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-928.y nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-928 mit allen Subkodes.

0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 50, bei Frauen ab etwa 64 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr4130,66 %
1 bis unter 5 Jahre3824146,3 %
5 bis unter 10 Jahre2613134,3 %
10 bis unter 15 Jahre171162,8 %
15 bis unter 18 Jahre141312,3 %
18 bis unter 20 Jahre6600,99 %
20 bis unter 25 Jahre211563,5 %
25 bis unter 30 Jahre141402,3 %
30 bis unter 35 Jahre2515104,1 %
35 bis unter 40 Jahre201553,3 %
40 bis unter 45 Jahre423486,9 %
45 bis unter 50 Jahre3020105,0 %
50 bis unter 55 Jahre211563,5 %
55 bis unter 60 Jahre3523125,8 %
60 bis unter 65 Jahre62283410 %
65 bis unter 70 Jahre4627197,6 %
70 bis unter 75 Jahre3319145,5 %
75 bis unter 80 Jahre4122196,8 %
80 bis unter 85 Jahre6032289,9 %
85 bis unter 90 Jahre3612246,0 %
90 bis unter 95 Jahre10371,7 %
ab 95 Jahren4220,66 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Primärer Wundverschluss der Haut und Revision einer Hautplastik bei Verbrennungen und Verätzungen: N.n.bez.

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.