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5-926Lokale Lappenplastik an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen und Verätzungen

5-92·Operationen an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen und Verätzungen

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Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes8

5-926.0
Dehnungsplastik
5-926.1
Rotations-Plastik
5-926.2
Transpositionsplastik
5-926.3
Insellappenplastik
5-926.4
Z-Plastik
5-926.5
W-Plastik
5-926.x
Sonstige
5-926.y
N.n.bez.

Prozedurenhäufigkeit

Rang 1205 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 41 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre2814144,5 %
5 bis unter 10 Jahre2914154,6 %
10 bis unter 15 Jahre6131309,8 %
15 bis unter 18 Jahre2813154,5 %
18 bis unter 20 Jahre13762,1 %
20 bis unter 25 Jahre3722155,9 %
25 bis unter 30 Jahre3712255,9 %
30 bis unter 35 Jahre4121206,6 %
35 bis unter 40 Jahre3213195,1 %
40 bis unter 45 Jahre3515205,6 %
45 bis unter 50 Jahre211383,4 %
50 bis unter 55 Jahre3511245,6 %
55 bis unter 60 Jahre4318256,9 %
60 bis unter 65 Jahre2916134,6 %
65 bis unter 70 Jahre2711164,3 %
70 bis unter 75 Jahre3714235,9 %
75 bis unter 80 Jahre2110113,4 %
80 bis unter 85 Jahre4226166,7 %
85 bis unter 90 Jahre176112,7 %
90 bis unter 95 Jahre9541,4 %
ab 95 Jahren3120,48 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Lokale Lappenplastik an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen und Verätzungen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.