5-92·Operationen an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen und Verätzungen
Können die Kodebereiche 5-923.2 und 5-923.7 für die Verwendung von "Suprathel®" bei Verbrennungen und Verätzungen angegeben werden?
Ja, bis zur OPS-Version 2013 können die Kodebereiche 5-923.2 und 5-923.7 (Temporäre Weichteildeckung bei Verbrennungen und Verätzungen*, durch alloplastisches Material, kleinflächig/großflächig) für die Verwendung von "Suprathel®" angegeben werden. Ab der OPS-Version 2014 gibt es hierfür die neuen Kodebereiche 5-923.a und 5-923.b.
*Der Satzteil „bei Verbrennungen und Verätzungen“ wurde zur Abgrenzung von der Kodierfrage OPS-5010 eingefügt.
Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.
Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.
Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2017 · Stand 19.10.2016 · © DIMDI 1994-2017