5-92·Operationen an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen und Verätzungen
Können die Kodebereiche 5-923.2 und 5-923.7 für die Verwendung von "Suprathel®" bei Verbrennungen und Verätzungen angegeben werden?
Ja, bis zur OPS-Version 2013 können die Kodebereiche 5-923.2 und 5-923.7 (Temporäre Weichteildeckung bei Verbrennungen und Verätzungen*, durch alloplastisches Material, kleinflächig/großflächig) für die Verwendung von "Suprathel®" angegeben werden. Ab der OPS-Version 2014 gibt es hierfür die neuen Kodebereiche 5-923.a und 5-923.b.
*Der Satzteil „bei Verbrennungen und Verätzungen“ wurde zur Abgrenzung von der Kodierfrage OPS-5010 eingefügt.
Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.
Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.
Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2019 · Stand 19.10.2018 · © DIMDI 1994-2019