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5-920.x4Inzision an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen und Verätzungen: Sonstige: Sonstige Teile Kopf (ohne behaarte Kopfhaut)

5-92·Operationen an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen und Verätzungen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-920.x4 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-920 mit allen Subkodes.

0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 44 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr6511,3 %
1 bis unter 5 Jahre11652,4 %
5 bis unter 10 Jahre151413,2 %
10 bis unter 15 Jahre10372,2 %
15 bis unter 18 Jahre14593,0 %
18 bis unter 20 Jahre8441,7 %
20 bis unter 25 Jahre2211114,7 %
25 bis unter 30 Jahre313016,7 %
30 bis unter 35 Jahre393368,4 %
35 bis unter 40 Jahre363607,8 %
40 bis unter 45 Jahre454059,7 %
45 bis unter 50 Jahre199104,1 %
50 bis unter 55 Jahre5321,1 %
55 bis unter 60 Jahre3019116,5 %
60 bis unter 65 Jahre4941811 %
65 bis unter 70 Jahre2414105,2 %
70 bis unter 75 Jahre282446,0 %
75 bis unter 80 Jahre312836,7 %
80 bis unter 85 Jahre2313105,0 %
85 bis unter 90 Jahre131122,8 %
90 bis unter 95 Jahre5501,1 %
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Inzision an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen und Verätzungen: Sonstige: Sonstige Teile Kopf (ohne behaarte Kopfhaut)

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.