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5-919Operative Versorgung von Mehrfachtumoren an einer Lokalisation der Haut in einer Sitzung

5-91·Andere Operationen an Haut und Unterhaut

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
ZusatzkodeZusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes2

5-919.0
3-5 TumorenZusatzkode
5-919.1
Mehr als 5 TumorenZusatzkode

Prozedurenhäufigkeit

Rang 843 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,006 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 82 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre1010,028 %
5 bis unter 10 Jahre1100,028 %
10 bis unter 15 Jahre2110,055 %
15 bis unter 18 Jahre1010,028 %
18 bis unter 20 Jahre2200,055 %
20 bis unter 25 Jahre7520,19 %
25 bis unter 30 Jahre14950,39 %
30 bis unter 35 Jahre221570,61 %
35 bis unter 40 Jahre292270,80 %
40 bis unter 45 Jahre3519160,97 %
45 bis unter 50 Jahre5135161,4 %
50 bis unter 55 Jahre6436281,8 %
55 bis unter 60 Jahre10468362,9 %
60 bis unter 65 Jahre15289634,2 %
65 bis unter 70 Jahre204133715,6 %
70 bis unter 75 Jahre3102041068,6 %
75 bis unter 80 Jahre43730213512 %
80 bis unter 85 Jahre90263227025 %
85 bis unter 90 Jahre93362131226 %
90 bis unter 95 Jahre3011881138,3 %
ab 95 Jahren4824241,3 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Operative Versorgung von Mehrfachtumoren an einer Lokalisation der Haut in einer Sitzung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.