5-916.a Temporäre Weichteildeckung: Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Kodieranleitung4

Inklusive:
Bei Verbrennungen
Hinweis:
Die Angabe dieses Kodes ist an die Durchführung unter Operationsbedingungen mit Anästhesie gebunden
Die alleinige Entfernung ist als Wunddebridement zu verschlüsseln5-850 ff.5-869.1 ff.5-893 ff.
Die Dauer der Anwendung der Vakuumversiegelung ist gesondert zu kodieren8-190.1 ff.

Subkodes6

5-916.a0
An Haut und Unterhautnur § 17b
5-916.a1
Tiefreichend, an Knochen und Gelenken der ExtremitätenSeitenangabenur § 17b
5-916.a2
Tiefreichend, an Thorax, Mediastinum und Sternumnur § 17bInklusivum
5-916.a3
Am offenen Abdomennur § 17bExklusivum
5-916.a4
Endorektalnur § 17bInklusivum
5-916.ax
Sonstigenur § 17bInklusivum

Von diesen Kodes verlangt1

8-190.1Spezielle Verbandstechniken: Kontinuierliche Sogbehandlung bei einer Vakuumversiegelung

Änderungen1

2015Titel geändert
Temporäre Weichteildeckung: Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung Vakuumtherapie
2010Bestand
Temporäre Weichteildeckung: Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010