5-915.3 Destruktion von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut: Infrarotkoagulation, kleinflächig

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
SubklassifikationDie Lokalisation ist für die Kodes 5-911 und 5-913 bis 5-916 nach folgender Liste zu kodieren:

Subkodes15

5-915.30
Lippenur § 17b
5-915.34
Sonstige Teile Kopfnur § 17b
5-915.35
Halsnur § 17b
5-915.36
Schulter und AxillaSeitenangabenur § 17b
5-915.37
Oberarm und EllenbogenSeitenangabenur § 17b
5-915.38
UnterarmSeitenangabenur § 17b
5-915.39
HandSeitenangabenur § 17b
5-915.3a
Brustwand und Rückennur § 17b
5-915.3b
Bauchregionnur § 17b
5-915.3c
Leisten- und Genitalregionnur § 17b
5-915.3d
Gesäßnur § 17b
5-915.3e
Oberschenkel und KnieSeitenangabenur § 17b
5-915.3f
UnterschenkelSeitenangabenur § 17b
5-915.3g
FußSeitenangabenur § 17b
5-915.3x
SonstigeSeitenangabenur § 17b

Änderungen

2010Bestand
Destruktion von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut: Infrarotkoagulation, kleinflächig

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010