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5-911.25Gewebereduktion an Haut und Unterhaut: Abtragen von Fettgewebe: Hals

5-91·Andere Operationen an Haut und Unterhaut

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-911.25 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-911 mit allen Subkodes.

0,045 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 47 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr8530,028 %
1 bis unter 5 Jahre8250320,29 %
5 bis unter 10 Jahre3926130,14 %
10 bis unter 15 Jahre3719180,13 %
15 bis unter 18 Jahre11962570,42 %
18 bis unter 20 Jahre2571461110,91 %
20 bis unter 25 Jahre8904414493,1 %
25 bis unter 30 Jahre1.5964331.1635,6 %
30 bis unter 35 Jahre2.6244332.1919,3 %
35 bis unter 40 Jahre3.4114083.00312 %
40 bis unter 45 Jahre3.7433523.39113 %
45 bis unter 50 Jahre3.5322983.23412 %
50 bis unter 55 Jahre3.6844253.25913 %
55 bis unter 60 Jahre3.3724402.93212 %
60 bis unter 65 Jahre2.4464012.0458,7 %
65 bis unter 70 Jahre1.2052909154,3 %
70 bis unter 75 Jahre6041604442,1 %
75 bis unter 80 Jahre3271242031,2 %
80 bis unter 85 Jahre2061011050,73 %
85 bis unter 90 Jahre6532330,23 %
90 bis unter 95 Jahre11470,039 %
ab 95 Jahren1100,004 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Abtragen von Fettgewebe am Hals
Eine Schlüsselnummer1:5-911.25

Änderungen

2010Bestand
Gewebereduktion an Haut und Unterhaut: Abtragen von Fettgewebe: Hals

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.