5-890 Tätowieren und Einbringen von Fremdmaterial in Haut und Unterhaut

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Kodieranleitung1

Hinweis:
Die Lokalisation ist in der 6. Stelle nach vorstehender Liste zu kodieren

Subkodes5

5-890.0
Tätowierennur § 17b
5-890.1
Einbringen von autogenem Materialnur § 17b
5-890.2
Einbringen von xenogenem Materialnur § 17b
5-890.x
Sonstigenur § 17b
5-890.y
N.n.bez.nur § 17b

Änderungen

2010Bestand
Tätowieren und Einbringen von Fremdmaterial in Haut und Unterhaut

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010