5-861 Replantation untere Extremität

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.

Kodieranleitung8

Hinweis:
Die Durchführung der Replantation erfolgt mit dem Ziel, die Funktion und Vitalität einer ganz oder unter Vitalitätsverlust teilweise abgetrennten Extremität wiederherzustellen
Der Kode ist nur anzugeben, wenn mindestens die folgenden Verfahren durchgeführt wurden: Eine Osteosynthese/Arthrodese
Der Kode ist nur anzugeben, wenn mindestens die folgenden Verfahren durchgeführt wurden: Zwei Gefäßnähte, davon mindestens eine Arteriennaht
Der Kode ist nur anzugeben, wenn mindestens die folgenden Verfahren durchgeführt wurden: Eine Nervennaht
Der Kode ist nur anzugeben, wenn mindestens die folgenden Verfahren durchgeführt wurden: Eine Sehnennaht
Alle durchgeführten Osteosynthesen/Arthrodesen, Gefäßnähte, Nervennähte und Sehnennähte sind im Kode enthalten
▸ noch 2 Angaben
Hinweis:
Die Deckung eines Weichteildefektes ist gesondert zu kodieren5-90
Eine Transplantation von Gefäßen, Nerven oder Knochen5-385-395-045-055-784 ist gesondert zu kodieren

Subkodes8

5-861.0
Replantation am OberschenkelSeitenangabenur § 17b
5-861.1
Replantation im KniebereichSeitenangabenur § 17b
5-861.2
Replantation am UnterschenkelSeitenangabenur § 17b
5-861.3
Replantation an der FußwurzelSeitenangabenur § 17b
5-861.4
Replantation im MittelfußbereichSeitenangabenur § 17b
5-861.5
Replantation einer ZeheSeitenangabenur § 17bHinweis
5-861.x
SonstigeSeitenangabenur § 17b
5-861.y
N.n.bez.nur § 17b

Änderungen

2010Bestand
Replantation untere Extremität

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010