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5-83a.yMinimalinvasive Behandlungsverfahren an der Wirbelsäule (zur Schmerztherapie): N.n.bez.

5-83·Operationen an der Wirbelsäule

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 5-83a.y nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 5-83a mit allen Subkodes.

0,037 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 66 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre2200,009 %
15 bis unter 18 Jahre8170,034 %
18 bis unter 20 Jahre152130,064 %
20 bis unter 25 Jahre8543420,36 %
25 bis unter 30 Jahre14965840,64 %
30 bis unter 35 Jahre3711941771,6 %
35 bis unter 40 Jahre5362942422,3 %
40 bis unter 45 Jahre8113784333,5 %
45 bis unter 50 Jahre1.1904956955,1 %
50 bis unter 55 Jahre1.7536881.0657,5 %
55 bis unter 60 Jahre2.6771.1771.50011 %
60 bis unter 65 Jahre3.2921.5171.77514 %
65 bis unter 70 Jahre2.8531.2271.62612 %
70 bis unter 75 Jahre3.0691.2931.77613 %
75 bis unter 80 Jahre2.7761.1691.60712 %
80 bis unter 85 Jahre2.5081.0031.50511 %
85 bis unter 90 Jahre1.1714337385,0 %
90 bis unter 95 Jahre155441110,66 %
ab 95 Jahren154110,064 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Minimalinvasive Behandlungsverfahren an der Wirbelsäule (zur Schmerztherapie): N.n.bez.

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.