5-83·Operationen an der Wirbelsäule
Eine Spondylodese (5-836) kann instrumentiert oder nicht instrumentiert erfolgen. Die nicht instrumentierte Variante erfordert neben Knochenersatz oder -transplantat auch die Eröffnung und Anfrischung (Entknorpelung) der Wirbelgelenke; bloße Anlagerung genügt damit nicht.
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH Institutsträger: Deutsche Krankenhausgesellschaft • GKV-Spitzenverband • Verband der privaten Krankenversicherung
Geschäftsstelle des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG In dem Schlichtungsverfahren vom
13.07.2023 hat der Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG über den Antrag S20230003 „(Ist die Anlagerung von Knochenfragmenten an die Wirbelsäule eine Spondylodese?)“ des GKV- Spitzenverbandes wie folgt entschieden:
Entscheidung S20230003 Ist die Anlagerung von Knochenfragmenten an die Wirbelsäule eine Spondylodese?:
Die Spondylodese (OPS 5-836) kann sowohl als nicht instrumentierte als auch als sogenannte Instrumentations-Spondylodese erbracht werden. Eine nicht instrumentierte Spondylodese setzt neben der Verwendung von Knochenersatzmaterialien oder Knochentransplantaten auch die Eröffnung und Anfrischung (Entknorpelung) der Wirbelgelenke voraus.
Begründung:
Gemäß den, im Schlichtungsverfahren vorgetragenen, fachlichen Argumenten, kann eine Spondylodese (OPS-Kode 5-836) sowohl als nicht instrumentierte als auch als sogenannte lnstrumentations-Spondylodese erbracht werden. Für die Kodierung mit einem Kode aus 5-836 ist im Fall einer Spondylodese, die nicht instrumentiert durchgeführt wird, neben den im OPS unter Hinweise genannten Voraussetzungen, auch die Eröffnung und Anfrischung (Entknorpelung) der Wirbelgelenke erforderlich. Eine Überprüfung, der im OPS enthaltenen Hinweise zur Kodierung einer Spondylodese, um gegebenenfalls erforderliche, weitere Aspekte ist für das Vorschlagsverfahren für den OPS Version 2025 vorgesehen.
Gültigkeit:
Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses gelten für die zugelassenen Krankenhäuser, die Krankenkassen und die Medizinischen Dienste für die Erstellung oder Prüfung von Krankenhausabrechnungen für Patientinnen und Patienten, die ab dem 01.10.2023 in das Krankenhaus aufgenommen werden und für die Krankenhausabrechnungen, die am 10.08.2023 bereits Gegenstand einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst nach § 275 Absatz 1 Nummer 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass eine Klage gegen die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses nach § 19 Abs. 7 S. 3 KHG keine aufschiebende Wirkung hat und ein Vorverfahren gemäß § 19 Abs. 7 S. 2 KHG nicht stattfindet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung des Schlichtungsausschusses kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Sozialgericht Berlin, Invalidenstr. 52, 10557 Berlin, schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Siegburg, 10.08.2023
Dr. Franz Metzger Vorsitzender des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG
Wegen einer Lumbalkanalstenose mit Bandscheibenprolaps erfolgt eine Dekompressions-Operation mit Bandscheibenausräumung und Spondylodese L4/L5, (Titancage und Spongiosa sowie dorsales Schrauben-Stabsystem L4/L5). Kann hier neben dem OPS-Kode für die Spondylodese (5-836.
Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.
Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.
Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2017 · Stand 19.10.2016 · © DIMDI 1994-2017