5-829.k1 Implantation einer modularen Endoprothese oder (Teil-)Wechsel in eine modulare Endoprothese bei knöcherner Defektsituation und ggf. Knochen(teil)ersatz: Schaftkomponente ohne eine dem Knochendefekt entsprechende Länge und Dicke

5-82·Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
ZusatzkodeZusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.
ZE: ZE2019-25Löst ein Zusatzentgelt aus, das neben der Fallpauschale abgerechnet wird. Betrag und Bedingungen stehen unten.
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln · 2 weitere Quellen · zuletzt 28.08.2024 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung2

Hinweis:
Bei zweiseitiger Schaftverankerung ist der Kode nur einmal anzugeben
Ausführlich:
Implantation einer modularen Endoprothese oder (Teil-)Wechsel in eine modulare Endoprothese bei knöcherner Defektsituation und ggf. Knochen(teil)ersatz: Schaftkomponente ohne eine dem Knochendefekt entsprechende Länge und Dicke

Gilt für den ganzen Zweig1

5-82 Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz
Hinweis:
Eine Abtragung von Osteophyten ist nicht gesondert zu kodieren

Regeln außerhalb des Katalogs4

SchlichtungKodierung patientenindividuell angefertigter Beckenteilersatz27.08.2024
gilt für Aufnahmen ab 01.10.2024 · auch für Rechnungen, die am 27.08.2024 in MD-Prüfung warengilt über 5-82

Ein individuell angefertigter metallischer Beckenteilersatz wird allein mit 5-785.4d kodiert, ohne zusätzlichen Kode. 5-829.m ist nur bei zusätzlicher patientenindividueller endoprothetischer Versorgung anzugeben.

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BfArM-FAQKnöcherner Defekt im Zusammenhang mit den Kodes 5-829.k bzw. 5-829.m01.01.2013
seit Jahrgang 2013gilt über 5-829.k

Was ist im Zusammenhang mit dem OPS-Kode 5-829.k bzw. 5-829.m unter einem knöchernen Defekt zu verstehen?

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seit OPS 2013

Als knöcherner Defekt gilt jede angeborene und/oder krankheitsbedingt, traumatisch, postoperativ/posttraumatisch entstandene Lücke in der Kontinuität eines Knochens im Vergleich zu einem anatomisch altersentsprechend normalen Knochen, die ausgeglichen und/oder überbrückt werden muss. Das geschieht, um eine normale längen-, winkel- und achsengerechte Wiederherstellung des Knochens - und damit der Gelenkfunktion - so genau wie möglich zu gewährleisten.

Dies kann z.B. vorkommen bei:

  • Versorgung von Mehrfragmentfrakturen
  • Versorgung von Knochentumoren
  • primärer Implantation einer Endoprothese bei ausgeprägten Deformitäten (z.B. Hüftdysplasie, Varus-/Valgusfehlstellung)
  • Wechseloperationen

Kein knöcherner Defekt im o.g. Sinne liegt vor bei:

  • alleinigem Vorhandensein einer Arthrose
  • alleinigem Vorhandensein von Geröllzysten an der zu versorgenden Gelenkstruktur
  • alleiniger Osteoporose ohne pathologische Fraktur (M81.-)
  • operationsbedingter Resektion eines gelenktragenden Knochenanteils

Wenn z.B. bei einem knöchernen Defekt im Pfannenbereich eine Standardpfanne und ein modularer Schaft implantiert werden, ist die Voraussetzung für den OPS-Kode 5-829.k bzw. 5-829.m nicht erfüllt. Der knöcherne Defekt muss immer an der knöchernen Struktur lokalisiert sein, an der der modulare Teil der Prothese implantiert wird. Auch bei der Implantation von patientenindividuell hergestellten (bis 2021 "patientenindividuell angefertigten") Implantaten muss ein knöcherner Defekt (siehe Absatz 1) oder eine angeborene oder erworbene Deformität vorliegen (z.B. Deformierungen bei Osteogenesis imperfecta). Das alleinige Vorhandensein einer Arthrose gilt nicht als erworbene Deformität im o.g. Sinne.

BSGBSG, Urteil vom 28.08.2024: sozialgerichtliches Verfahren – Zurückverweisung – Voraussetzungen einer ausdehnenden Auslegung oder analogen Anwendung des § 159 Abs 1 Nr 1 …28.08.2024

Krankenversicherung - Krankenhausabrechnungsprüfung - Übergangsvereinbarung vom 10.12.2019 zur PrüfvV - Regelung zur Weitergeltung der Aufrechnungsmöglichkeit über den 1.1.2020 hinaus - von Ermächtigungsvorschrift umfasst - im Einklang mit höherrangigem Recht - sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung - Voraussetzungen einer ausdehnenden Auslegung oder analogen Anwendung des § 159 Abs 1 Nr 1 SGG

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BSGBSG, Urteil vom 08.10.2019: Zusatzkode für die Implantation einer modularen Hüft-Endoprothese (Nr 5-829.k OPS 2013) – Forderung eines Zusatzentgelts08.10.2019
gilt über 5-829.k

Ein Krankenhaus durfte 2013 den Zusatzkode für die Implantation einer modularen Hüft-Endoprothese kodieren und ein Zusatzentgelt fordern, wenn bei knöcherner Defektsituation die gelenkbildende Implantatkomponente aus zwei metallenen Modulen und einer die mechanische Bauteilsicherheit herstellenden metallenen Verbindungsschraube bestand und eine wirtschaftlichere Prothesenversorgung aus medizinischen Gründen nicht möglich war.

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▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext 5-829.k1 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Zusatzentgelte1

ZE2019-25
Modulare Endoprothesenindividuell
  • Erfasst über das Muster 5-829.k* — jeder Stern steht im Katalog für eine beliebige Stelle.
▸ Fußnote des Katalogs
  • Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2019 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.

Alphabetisches Verzeichnis9

Implantation einer Endoprothese mit modularer Schaftkomponente ohne eine dem Knochendefekt entsprechende Länge und Dicke (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer
Implantation einer Endoprothese mit modularer Schaftkomponente ohne eine dem Knochendefekt entsprechende Länge und Dicke mit Knochenersatz (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer
Implantation einer Endoprothese mit modularer Schaftkomponente ohne eine dem Knochendefekt entsprechende Länge und Dicke mit Knochenteilersatz (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer
Teilwechsel in eine Endoprothese mit modularer Schaftkomponente ohne eine dem Knochendefekt entsprechende Länge und Dicke (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer
Teilwechsel in eine Endoprothese mit modularer Schaftkomponente ohne eine dem Knochendefekt entsprechende Länge und Dicke mit Knochenersatz (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer
Teilwechsel in eine Endoprothese mit modularer Schaftkomponente ohne eine dem Knochendefekt entsprechende Länge und Dicke mit Knochenteilersatz (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer
Wechsel in eine Endoprothese mit modularer Schaftkomponente ohne eine dem Knochendefekt entsprechende Länge und Dicke (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer
Wechsel in eine Endoprothese mit modularer Schaftkomponente ohne eine dem Knochendefekt entsprechende Länge und Dicke mit Knochenersatz (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer
Wechsel in eine Endoprothese mit modularer Schaftkomponente ohne eine dem Knochendefekt entsprechende Länge und Dicke mit Knochenteilersatz (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer

Änderungen1

2018Neu
Implantation einer modularen Endoprothese oder (Teil-)Wechsel in eine modulare Endoprothese bei knöcherner Defektsituation und ggf. Knochen(teil-)ersatz: Schaftkomponente ohne eine dem Knochendefekt entsprechende Länge und Dicke
übergeleitet aus 5-829.k

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2019 · Stand 19.10.2018 · © DIMDI 1994-2019