5-828.7x Implantation, Revision, Wechsel und Entfernung eines Knochenteilersatzes und Knochentotalersatzes: Implantation eines Stimulators für das Knochenwachstum: Sonstige

5-82·Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 27.08.2024 — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig1

5-82 Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz
Hinweis:
Eine Abtragung von Osteophyten ist nicht gesondert zu kodieren

Regeln außerhalb des Katalogs1

SchlichtungKodierung patientenindividuell angefertigter Beckenteilersatz27.08.2024
gilt für Aufnahmen ab 01.10.2024 · auch für Rechnungen, die am 27.08.2024 in MD-Prüfung warengilt über 5-82

Ein individuell angefertigter metallischer Beckenteilersatz wird allein mit 5-785.4d kodiert, ohne zusätzlichen Kode. 5-829.m ist nur bei zusätzlicher patientenindividueller endoprothetischer Versorgung anzugeben.

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Kodetext 5-828.7x im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Änderungen1

2012Neu
Implantation, Revision, Wechsel und Entfernung eines Knochenteilersatzes und Knochentotalersatzes: Implantation eines Stimulators für das Knochenwachstum: Sonstige
übergeleitet aus 5-828.7

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2015 · Stand 17.10.2014 · © DIMDI 1994-2015