5-828.7 Implantation, Revision, Wechsel und Entfernung eines Knochenteilersatzes und Knochentotalersatzes: Implantation eines Stimulators für das Knochenwachstum

5-82·Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 27.08.2024 — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig1

5-82 Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz
Hinweis:
Eine Abtragung von Osteophyten ist nicht gesondert zu kodieren

Regeln außerhalb des Katalogs1

SchlichtungKodierung patientenindividuell angefertigter Beckenteilersatz27.08.2024
gilt für Aufnahmen ab 01.10.2024 · auch für Rechnungen, die am 27.08.2024 in MD-Prüfung warengilt über 5-82

Ein individuell angefertigter metallischer Beckenteilersatz wird allein mit 5-785.4d kodiert, ohne zusätzlichen Kode. 5-829.m ist nur bei zusätzlicher patientenindividueller endoprothetischer Versorgung anzugeben.

Volltext anzeigen (~3 Seiten)

Wird geladen …

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext 5-828.7 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes2

5-828.70
Biochemischer Stimulator⚖ 1
5-828.7x
Sonstige⚖ 1

Änderungen2

2012Untergliedert
Inhalte übergeleitet in 5-828.705-828.7x
Titel geändert
Implantation, Revision, Wechsel und Entfernung eines Knochenteilersatzes und Knochentotalersatzes: Implantation eines biochemischen Stimulators für das Knochenwachstum
2010Bestand
Implantation, Revision, Wechsel und Entfernung eines Knochenteilersatzes und Knochentotalersatzes: Implantation eines biochemischen Stimulators für das Knochenwachstum

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2019 · Stand 19.10.2018 · © DIMDI 1994-2019