5-828.2 Implantation, Revision, Wechsel und Entfernung eines Knochenteilersatzes und Knochentotalersatzes: Revision eines Knochenersatzes ohne Wechsel

5-82·Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 27.08.2024 — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig1

5-82 Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz
Hinweis:
Eine Abtragung von Osteophyten ist nicht gesondert zu kodieren

Regeln außerhalb des Katalogs1

SchlichtungKodierung patientenindividuell angefertigter Beckenteilersatz27.08.2024
gilt für Aufnahmen ab 01.10.2024 · auch für Rechnungen, die am 27.08.2024 in MD-Prüfung warengilt über 5-82

Ein individuell angefertigter metallischer Beckenteilersatz wird allein mit 5-785.4d kodiert, ohne zusätzlichen Kode. 5-829.m ist nur bei zusätzlicher patientenindividueller endoprothetischer Versorgung anzugeben.

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis1

Revision eines Knochenersatzes ohne WechselEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Implantation, Revision, Wechsel und Entfernung eines Knochenteilersatzes und Knochentotalersatzes: Revision eines Knochenersatzes ohne Wechsel

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2021 · Stand 16.10.2020 · © BfArM 1994-2021