5-820.5 Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk: Gelenkpfannenstützschale

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
SubklassifikationDie Angabe zur Verwendung von Zement ist in der 6. Stelle nach folgender Liste zu kodieren:
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 27.08.2024 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung1

Inklusive:
Implantation eines Antiluxationspfannenrandes

Regeln außerhalb des Katalogs1

SchlichtungKodierung patientenindividuell angefertigter Beckenteilersatz27.08.2024
gilt für Aufnahmen ab 01.10.2024 · auch für Rechnungen, die am 27.08.2024 in MD-Prüfung warengilt über 5-82

Ein individuell angefertigter metallischer Beckenteilersatz wird allein mit 5-785.4d kodiert, ohne zusätzlichen Kode. 5-829.m ist nur bei zusätzlicher patientenindividueller endoprothetischer Versorgung anzugeben.

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Kodetext 5-820.5 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes2

5-820.50
Nicht zementiertSeitenangabenur § 17b⚖ 2
5-820.51
ZementiertSeitenangabenur § 17b⚖ 1

Von diesen Kodes verlangt1

5-821Revision, Wechsel und Entfernung einer Endoprothese am Hüftgelenk

Änderungen

2010Bestand
Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk: Gelenkpfannenstützschale

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010