5-81·Arthroskopische Gelenkoperationen
1. Vorstationäre Krankenhausbehandlung setzt eine begründete Verordnung eines Vertragsarztes oder eines sonstigen an der vertragsärztlichen Versorgung Teilnehmenden voraus. 2. Eine Vergütung vorstationärer Krankenhausbehandlung ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil sie die Erforderlichkeit vollstationärer Krankenhausbehandlung erst klären soll und hierbei zum Ergebnis gelangt, dass ambulante Behandlung ausreicht.
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Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2020 · Stand 18.10.2019 · © DIMDI 1994-2020