5-790.c Geschlossene Reposition einer Fraktur oder Epiphysenlösung mit Osteosynthese: Durch Transfixationsnagel

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
nur § 17bGilt nur nach § 17b KHG — im DRG-System, nicht im PEPP-System.
SubklassifikationDie Lokalisation ist in der 6. Stelle nach folgender Liste zu kodieren. Es sind jedoch nicht alle Verfahren an allen Lokalisationen durchführbar:
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 5-790FoKA: Konsens

1. Welche Voraussetzungen müssen zur Kodierung einer Osteosynthese durch „Materialkombination“ bei der Versorgung von Frakturen (5-790 ff) vorliegen? 2. Wann sind verschiedene Osteosyntheseverfahren einzeln zu kodieren?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes11

5-790.cd
Beckennur § 17b⚖ 1
5-790.ce
SchenkelhalsSeitenangabenur § 17b⚖ 1
5-790.cf
Femur proximalSeitenangabenur § 17b⚖ 1
5-790.cg
FemurschaftSeitenangabenur § 17b⚖ 1
5-790.ch
Femur distalSeitenangabenur § 17b⚖ 1
5-790.ck
Tibia proximalSeitenangabenur § 17b⚖ 1
5-790.cm
TibiaschaftSeitenangabenur § 17b⚖ 1
5-790.cn
Tibia distalSeitenangabenur § 17b⚖ 1
5-790.cs
TalusSeitenangabenur § 17b⚖ 1
5-790.ct
KalkaneusSeitenangabenur § 17b⚖ 1
5-790.cx
SonstigeSeitenangabenur § 17b⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Geschlossene Reposition einer Fraktur oder Epiphysenlösung mit Osteosynthese: Durch Transfixationsnagel

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2010 · Stand 26.10.2009 · © Copyright DIMDI 1994-2010