5-787.j0 Entfernung von Osteosynthesematerial: Internes Verlängerungs- oder Knochentransportsystem: Nicht motorisiert

5-78·Operationen an anderen Knochen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung1

Inklusive:
Teleskopnagel

Gilt für den ganzen Zweig5

5-78 Operationen an anderen Knochen
Exklusive:
Operationen an Gesichtsschädelknochen5-765-77
Operationen an Rippe und Sternum5-34
Operationen an der Wirbelsäule5-83
Hinweis:
Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren8-310 ff.
Bei Verbundosteosynthesen ist die Verwendung des Zements zusätzlich zu kodieren5-785.0 ff.5-785.1 ff.

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 5-787FoKA: Konsens

Im Rahmen einer geplanten Metallentfernung wird Knochengewebe entfernt, welches sich um das einliegende Osteosynthesematerial gebildet hatte. Ist ein OPS-Kode aus 5-782.- Exzision und Resektion von erkranktem Knochengewebe zusätzlich zu kodieren?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis3

Entfernung eines internen nicht motorisierten KnochentransportsystemEine Schlüsselnummer
Entfernung eines internen nicht motorisierten VerlängerungssystemEine Schlüsselnummer
Entfernung eines Teleskopnagels aus einem KnochenEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Entfernung von Osteosynthesematerial: Internes Verlängerungs- oder Knochentransportsystem: Nicht motorisiert

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2021 · Stand 16.10.2020 · © BfArM 1994-2021