5-787.ew Entfernung von Osteosynthesematerial: (Blount-)Klammern: Phalangen Fuß

5-78·Operationen an anderen Knochen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
SeitenangabeDie Seite ist zwingend anzugeben: R = rechts, L = links, B = beidseitig.
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Gilt für den ganzen Zweig5

5-78 Operationen an anderen Knochen
Exklusive:
Operationen an Gesichtsschädelknochen5-765-77
Operationen an Rippe und Sternum5-34
Operationen an der Wirbelsäule5-83
Hinweis:
Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren8-310 ff.
Bei Verbundosteosynthesen ist die Verwendung des Zements zusätzlich zu kodieren5-785.0 ff.5-785.1 ff.

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über 5-787FoKA: Konsens

Im Rahmen einer geplanten Metallentfernung wird Knochengewebe entfernt, welches sich um das einliegende Osteosynthesematerial gebildet hatte. Ist ein OPS-Kode aus 5-782.- Exzision und Resektion von erkranktem Knochengewebe zusätzlich zu kodieren?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis2

Entfernung von Blountklammern aus den Phalangen des FußesEine Schlüsselnummer
Entfernung von Klammern aus den Phalangen des FußesEine Schlüsselnummer

Änderungen

2010Bestand
Entfernung von Osteosynthesematerial: (Blount-)Klammern: Phalangen Fuß

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2018 · Stand 18.10.2017 · © DIMDI 1994-2018