5-786.9 Osteosyntheseverfahren: Durch Materialkombinationen

5-78·Operationen an anderen Knochen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
ZusatzkodeZusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.
nicht im G-DRGIm Geltungsbereich des G-DRG-Systems (§ 17b KHG) nicht zu verwenden.

Kodieranleitung1

Hinweis:
Dieser Kode ist im Geltungsbereich des G-DRG-Systems (§ 17b KHG) nicht zu verwenden. Dafür sind bei Kombinationen von Osteosynthesematerialien während eines Eingriffs alle Komponenten einzeln zu kodieren

Gilt für den ganzen Zweig5

5-78 Operationen an anderen Knochen
Exklusive:
Operationen an Gesichtsschädelknochen5-765-77
Operationen an Rippe und Sternum5-34
Operationen an der Wirbelsäule5-83
Hinweis:
Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren8-310 ff.
Bei Verbundosteosynthesen ist die Verwendung des Zements zusätzlich zu kodieren5-785.0 ff.5-785.1 ff.

Alphabetisches Verzeichnis2

Osteosynthese von Knochen durch Materialkombination (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer
Verbundosteosynthese (Zusatzkode)Eine Schlüsselnummer

Abkürzungen im Text1

KHGKrankenhausfinanzierungsgesetz

Änderungen2

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2021 · Stand 16.10.2020 · © BfArM 1994-2021